Leistungen

Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) einlegen

Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) des Landratsamtes Calw inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Hinweis: Gegen einen Verwaltungsakt können Sie grundsätzlich erst dann vor Gericht klagen, wenn Sie einen Widerspruchsbescheid erhalten haben, mit dem Ihr Widerspruch zurückgewiesen wurde. Ausnahmen: Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens, unangemessen lange Dauer des Widerspruchsverfahrens

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Widerspruch ist ein zuvor ergangener Verwaltungsakt/Bescheid bei dem die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Der Widerspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Monats
zu erheben und sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Ihr Name
  • Ihre Adresse
  • Ihre Telefonnummer
  • Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen
  • Begründung, weshalb Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Sie können auch Sachverhalte angeben, die bisher übersehen wurden oder der Behörde noch nicht bekannt sind.

Verfahrensablauf

Legen Sie über diesen Onlinedienst Widerspruch gegen eine Verwaltungsentscheidung des Landratsamtes Calw ein, wird die Entscheidung aufgrund Ihres Widerspruchs noch überprüft. Das Landratsamt Calw kann aufgrund der neuen Prüfung oder der neu bekannt gewordenen Sachverhalte Ihre Einwände für berechtigt halten. In diesem Fall wird es den Bescheid aufheben oder den Bescheid zu Ihren Gunsten abändern. Außerdem wird es eine Kostenentscheidung treffen. Hält das Landratsamt Calw Ihre Einwände für unberechtigt, wird es den Bescheid unverändert lassen.

Ändert das Landratsamt Calw den Bescheid nicht, legt es den Widerspruch der zuständigen Widerspruchsbehörde vor. Widerspruchsbehörde ist in der Regel die Behörde, die der Ausgansbehörde fachlich übergeordnet ist (z.B. das Regierungspräsidium Karlsruhe). Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen das Landratsamt Calw über den Widerspruch entscheidet. Dies ist beispielsweise in Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises der Fall.

Von der Widerspruchsbehörde erhalten Sie dann den Widerspruchsbescheid. Mit diesem entscheidet die Widerspruchsbehörde über Ihr Anliegen und auch darüber, wer die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt. Der Widerspruchsbescheid enthält eine ausführliche Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Er wird Ihnen förmlich zugestellt.

Fristen

In der Regel müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Die genaue Frist finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Erforderliche Unterlagen

Für das Einlegen des Widerspruches über diesen Onlinedienst müssen Sie sich elektronisch ausweisen können. Hierfür benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion und ein entsprechendes Lesegerät oder ein Smartphone mit der AusweisApp2.

Sollten Sie sich nicht entsprechend elektronisch ausweisen können, weisen wir darauf hin, dass der Widerspruch weiterhin auch auf dem Postweg eingelegt werden kann.

Kosten

Die Kosten des Widerspruchverfahrens hängen vom Ausgang des Verfahrens ab:

Bleibt es im Ergebnis bei der Entscheidung, können abhängig vom Verwaltungsaufwand, der Bedeutung des Gegenstandes, den wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen sowie
Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen Kosten zwischen EUR 20,00 und EUR 5.000 anfallen.

Erfolgt eine Änderung zu Ihren Gunsten bekommen Sie die Aufwendungen erstattet, die notwendig waren, um Ihr Recht zu verteidigen. Das können zum Beispiel Telefon- oder Portokosten sein.

Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten oder vertreten, bedenken Sie, dass Ihnen dadurch ebenfalls Kosten entstehen können. Anwaltskosten werden, auch wenn der Widerspruch erfolgreich war, nur dann erstattet, wenn es notwendig war, einen Rechtsanwalt zu beteiligen. Darüber entscheidet auf Antrag die Behörde, die auch über die Kosten des Widerspruchsverfahrens entscheidet.

Hinweise

Die für Ihren Widerspruch zuständige Abteilung wird sich nach Eingang des Widerspruches mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Bei den folgenden Abteilungen des Landratsamtes Calw können Sie über diesen Onlinedienst Widerspruch einlegen:

Stabsstellen:

  • Abteilung 03 Kommunalaufsicht und Revision
  • Abteilung 05 Finanzen und Beteiligungen

Dezernat 1 Innere Organisation, Schulen, Ordnung und Gesundheit:

  • Abteilung 11. Personal und Organisation
  • Abteilung 12. Schulen und Kultur
  • Abteilung 13. Gesundheit und Versorgung
  • Abteilung 14. Ordnung, Recht und Fahrzeugwesen

Dezernat 2 Umwelt, Bauen, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft:

  • Abteilung 21. Verbraucherschutz und Veterinärdienst
  • Abteilung 22. Forst und Jagd
  • Abteilung 23. Umwelt und Arbeitsschutz
  • Abteilung 24. Landwirtschaft und Naturschutz
  • Abteilung 25. Bauordnung

Dezernat 3 Infrastruktur:

  • Abteilung 31. Mobilität und ÖPNV
  • Abteilung 32. Vermessung
  • Abteilung 33 Straßenbau und -verkehr

 Dezernat 4 Jugend, Soziales und Integration:

  • Abteilung 41. Jugendhilfe
  • Abteilung 43. Integration und Flüchtlinge
  • Abteilung 46. Soziale Hilfen

Freigabevermerk

Landratsamt Calw