Steuern und Gebühren

Grundsteuer (seit 01.01.1995)

  • Hebesatz Grundsteuer A: 330 v.H.
  • Hebesatz Grundsteuer B: 280 v.H.

Gewerbesteuer (seit 01.01.1995)

  • Hebesatz Gewerbesteuer: 330 v.H. 

Hundesteuer (seit 01.01.2006, laut Satzung vom 22.07.2005)

  • 1. Hund jährlich 72,00 €, jeder weitere Hund jährlich 144,00 €
  • 1. Kampfhund jährlich 528,00 €, jeder weitere Kampfhund jährlich 1.056,00 €
  • Die Zwingersteuer beträgt das Dreifache des Hundesteuersatzes. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer.

Bestattungswesen (laut Friedhofssatzung vom 25.06.2015)

Erdbestattung (Öffnen und Schließen des Grabes)

  • von Personen im Alter von mehr als 6 Jahren 600,00 €
  • von Personen bis zu 6 Jahren, Tot-, Fehlgeburten & Ungeborene 340,00 €
  • Beisetzung von Aschen 250,00 €
  • Benutzung der Friedhofseinrichtungen 420,00 €

Gebühren für die Überlassung von Grabnutzungsrechten

Reihengräber

  • für Personen im Alter von mehr als 6 Jahren 880,00 €
  • für Personen bis zu 6 Jahren, Tot-, Fehlgeburten & Ungeborene 300,00 €
  • Urnenreihengräber 410,00 €

Rasenreihengräber

  • Gebühr 880,00 €
  • Zuschlag für die Pflege der Grabfläche (25 Jahre) 2.500,00 €
  • Zuschlag für Auswärtige 750,00 €

Urnenrasenreihengräber 

  • Gebühr 410,00 € 
  • Zuschlag für die Pflege der Grabfläche (20 Jahre) 1.000,00 €
  • Zuschlag für Auswärtige 150,00 €

Wahlgräber (erstmalige Verleihung von Nutzungsrechten) und Familiengräber  

  • Wahlgrab doppeltief 2.100,00 €
  • Hierfür Verlängerung Nutzungsrecht pro Jahr 55,00 €
  • Wahlgrab doppelbreit 4.000,00 €
  • Hierfür Verlängerung Nutzungsrecht pro Jahr 115,00 €
  • Urnengräber 820,00 €
  • Hierfür Verlängerung Nutzungsrecht pro Jahr 25,00 €
  • Zuschlag für Auswärtige mit 100 %

Wassergebühr und Wasserversorgungsbeitrag (laut Satzung vom 17.10.2025, gültig seit 01.01.2026)

  • Wasserzins je m³: 2,40 € zzgl. 7 % MwSt.
  • Grund- / Zählergebühr: 4,31 € / Monat zzgl. 7 % MwSt.
  • Der Wasserversorgungsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen: je m² Grundstücksfläche 2,03 € und je m² Geschossfläche 2,61 € (ohne MwSt.) 

Gesplittete Abwassergebühr und Abwasserbeitrag (laut Satzung vom 17.10.2025, gültig seit 01.01.2026)

  • Niederschlagswasser: 0,64 € / m²
  • Schmutzwasser: 2,31 € / m³

Erschließungsbeitrag (Satzung vom 16.02.2005, in Kraft getreten am 19.01.2006)

  • Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. Die Gemeinde trägt 5 v.H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. Welche Erschließungskosten beitragsfähig sind, dürfen Sie gerne bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.