Steuern und Gebühren
Grundsteuer (seit 01.01.1995)
- Hebesatz Grundsteuer A: 330 v.H.
- Hebesatz Grundsteuer B: 280 v.H.
Gewerbesteuer (seit 01.01.1995)
- Hebesatz Gewerbesteuer: 330 v.H.
Hundesteuer (seit 01.01.2006, laut Satzung vom 22.07.2005)
- 1. Hund jährlich 72,00 €, jeder weitere Hund jährlich 144,00 €
- 1. Kampfhund jährlich 528,00 €, jeder weitere Kampfhund jährlich 1.056,00 €
- Die Zwingersteuer beträgt das Dreifache des Hundesteuersatzes. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer.
Bestattungswesen (laut Friedhofssatzung vom 25.06.2015)
Erdbestattung (Öffnen und Schließen des Grabes)
- von Personen im Alter von mehr als 6 Jahren 600,00 €
- von Personen bis zu 6 Jahren, Tot-, Fehlgeburten & Ungeborene 340,00 €
- Beisetzung von Aschen 250,00 €
- Benutzung der Friedhofseinrichtungen 420,00 €
Gebühren für die Überlassung von Grabnutzungsrechten
Reihengräber
- für Personen im Alter von mehr als 6 Jahren 880,00 €
- für Personen bis zu 6 Jahren, Tot-, Fehlgeburten & Ungeborene 300,00 €
- Urnenreihengräber 410,00 €
Rasenreihengräber
- Gebühr 880,00 €
- Zuschlag für die Pflege der Grabfläche (25 Jahre) 2.500,00 €
- Zuschlag für Auswärtige 750,00 €
Urnenrasenreihengräber
- Gebühr 410,00 €
- Zuschlag für die Pflege der Grabfläche (20 Jahre) 1.000,00 €
- Zuschlag für Auswärtige 150,00 €
Wahlgräber (erstmalige Verleihung von Nutzungsrechten) und Familiengräber
- Wahlgrab doppeltief 2.100,00 €
- Hierfür Verlängerung Nutzungsrecht pro Jahr 55,00 €
- Wahlgrab doppelbreit 4.000,00 €
- Hierfür Verlängerung Nutzungsrecht pro Jahr 115,00 €
- Urnengräber 820,00 €
- Hierfür Verlängerung Nutzungsrecht pro Jahr 25,00 €
- Zuschlag für Auswärtige mit 100 %
Wassergebühr und Wasserversorgungsbeitrag (laut Satzung vom 17.10.2025, gültig seit 01.01.2026)
- Wasserzins je m³: 2,40 € zzgl. 7 % MwSt.
- Grund- / Zählergebühr: 4,31 € / Monat zzgl. 7 % MwSt.
- Der Wasserversorgungsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen: je m² Grundstücksfläche 2,03 € und je m² Geschossfläche 2,61 € (ohne MwSt.)
Gesplittete Abwassergebühr und Abwasserbeitrag (laut Satzung vom 17.10.2025, gültig seit 01.01.2026)
- Niederschlagswasser: 0,64 € / m²
- Schmutzwasser: 2,31 € / m³
Erschließungsbeitrag (Satzung vom 16.02.2005, in Kraft getreten am 19.01.2006)
- Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. Die Gemeinde trägt 5 v.H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. Welche Erschließungskosten beitragsfähig sind, dürfen Sie gerne bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.

