Landtagswahl
Landtagswahl am 8. März 2026
Bei den Landtagswahlen 2026 in Baden-Württemberg gilt erstmals ein neues Wahlrecht. Bisher durften alle Wahlberechtigten ab 18 Jahren wählen. Dieses Mindestalter wir erstmalig auf 16 Jahre erweitert. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Erst- und Zweitstimme, ähnlich wie es bei der Bundestagswahl der Fall ist. Mit der Erststimme wird der Direktkandidat im Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei. Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordnete zusammen, wobei Überhang- und Ausgleichsmandate möglich sind, um die Proportionalität sicherzustellen. Aus weiterhin gibt es in Baden-Württemberg 70 Wahlkreise. Die Legislaturperiode des Landtages beträgt 5 Jahre.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
