Einfamilienhausbauplätze

Ein Einfamilienhausbauplatz ist ein Grundstück, das für die Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Hauptwohneinheit sowie bis zu zwei deutlich kleineren, untergeordneten Wohneinheiten vorgesehen ist.

Im Mittelpunkt steht dabei die Hauptwohneinheit. Die zusätzlichen Wohneinheiten dienen einer ergänzenden Wohnnutzung, etwa als Einliegerwohnungen, und sind in Größe und Funktion klar nachgeordnet.

Die zulässige Anzahl der Wohneinheiten, deren Größe und Ausgestaltung sowie alle weiteren baurechtlichen Vorgaben werden verbindlich durch den jeweiligen Bebauungsplan festgelegt. Maßgeblich sind ausschließlich die dort getroffenen Festsetzungen.

Vergabekriterien

Der Gemeinderat hat Vergabekriterien für den Verkauf von Einfamilienhausbauplätzen beschlossen. Diese bilden die Grundlage für eine transparente, nachvollziehbare und faire Vergabe der Baugrundstücke.
Die beschlossenen Vergabekriterien stehen Ihnen hier als Download (PDF|259 KB) zur Verfügung. Sie enthalten alle maßgeblichen Regelungen und Anforderungen für die Bewerbung und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber.

Aktuelle Ausschreibungen

Aktuell werden keine Grundstücke zum Verkauf angeboten.