Veranstaltungen-Selbsteintrag
Nutzungsbedingungen Selbsteintrag
Wer darf Veranstaltungen eintragen?
- Gemeinde Rohrdorf
- Vereine
- Kooperationspartner
- (Gemeinnützige) Organisationen
Welche Veranstaltungen dürfen eingetragen werden?
- Vorrangig nicht kommerzielle Veranstaltungen
- Veranstaltungen aus den Bereichen Kultur, Sport, Unterhaltung, Freizeit, Bildung und Gemeinderatssitzungen
- Veranstaltungen, die ein größeres Publikum ansprechen
Welche Veranstaltungen sind ausgeschlossen?
- Veranstaltungen, die sexistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder undemokratische Themen zum Inhalt haben
- Private Veranstaltungen, interne Sitzungen, interne Ausflüge und Exkursionen usw.
- Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz (Demonstrationen, Kundgebungen etc.)
Was gibt es bei Fotos zu beachten?
- Die Fotos dürfen nicht größer als 1 MB sein
- Der Veranstalter haftet für die Fotos: Fotorechte müssen vorab vom Eintragenden geklärt sein
- Name des Fotografen muss angeben werden
Hinweis
Bevor der erste Eintrag über den Selbsteintrag erfolgt, müssen folgende Informationen zum Veranstalter und Veranstaltungsort an info@gemeinde-rohrdorf.de gesendet werden:
Veranstalter
- Name des Veranstalters
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail
- eventuell Website
Veranstaltungsort
- Name des Ortes
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail
- eventuell Website
- barrierefreier Zugang ja/nein
Bitte beachten Sie: Mit dem Selbsteintrag stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Sie willigen damit in die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten durch die Gemeinde Rohrdorf ein. Die Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet.
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