Veranstaltungen-Selbsteintrag

Nutzungsbedingungen Selbsteintrag

Wer darf Veranstaltungen eintragen?

  • Gemeinde Rohrdorf
  • Vereine
  • Kooperationspartner
  • (Gemeinnützige) Organisationen

Welche Veranstaltungen dürfen eingetragen werden?

  • Vorrangig nicht kommerzielle Veranstaltungen
  • Veranstaltungen aus den Bereichen Kultur, Sport, Unterhaltung, Freizeit, Bildung und Gemeinderatssitzungen
  • Veranstaltungen, die ein größeres Publikum ansprechen

Welche Veranstaltungen sind ausgeschlossen?

  • Veranstaltungen, die sexistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder undemokratische Themen zum Inhalt haben
  • Private Veranstaltungen, interne Sitzungen, interne Ausflüge und Exkursionen usw.
  • Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz (Demonstrationen, Kundgebungen etc.)

Was gibt es bei Fotos zu beachten?

  • Die Fotos dürfen nicht größer als 1 MB sein
  • Der Veranstalter haftet für die Fotos: Fotorechte müssen vorab vom Eintragenden geklärt sein
  • Name des Fotografen muss angeben werden

Hinweis

Bevor der erste Eintrag über den Selbsteintrag erfolgt, müssen folgende Informationen zum Veranstalter und Veranstaltungsort an info@gemeinde-rohrdorf.de gesendet werden:

Veranstalter

  • Name des Veranstalters
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • eventuell Website

Veranstaltungsort

  • Name des Ortes
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • eventuell Website
  • barrierefreier Zugang ja/nein

Bitte beachten Sie: Mit dem Selbsteintrag stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Sie willigen damit in die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten durch die Gemeinde Rohrdorf ein. Die Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet.

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