Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes.
Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 Baugesetzbuch (BauGB). Auf Grundlage der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). Die ermittelten Bodenrichtwerte beziehen sich auf Bodenrichtwertzonen, in denen einheitliche Wertverhältnisse herrschen.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Sollten Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten der Gemeinde Rohrdorf haben, wenden Sie sich bitte an den gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal telefonisch unter (07452) 681-116 oder per E-Mail.
Hier können Sie die Bodenrichtwertzonen der Gemeinde Rohrdorf einsehen.
