ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.gemeinde-rohrdorf.de.

Die Gemeinde Rohrdorf  ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Diese Website ist teilweise barrierefrei.

Die Anforderungen der BITV 2.0 werden teilweise erfüllt.

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDFs/Informationsblätter zum Download: Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;
  • Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.
  • Eingebundene Karten- und Drittanwendungen (z. B. externe Dienste) sind teilweise nicht vollständig barrierefrei nutzbar.
  • Einzelne Bilder und Grafiken verfügen noch nicht über vollständige oder aussagekräftige Alternativtexte.

Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Die Gemeinde Rohrdorf arbeitet kontinuierlich daran, diese Barrieren zu reduzieren.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Website https://www.gemeinde-rohrdorf.de/ entspricht den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätslevel A der WCAG 2.1. Wir arbeiten derzeit daran, den höchsten Konformitätslevel AAA (und auch den Level AA) zu erreichen.

Die Erstellung dieser Erklärung wurde am 16.01.2026 durchgeführt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 05.01.2026 bis 15.01.2026 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufen A-AAA und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.01.2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website https://www.gemeinde-rohrdorf.de/ aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Herr Daniel Jendroska

Bürgermeister

Fax +49 (74 52) 22 14
Gebäude Komtureihof 4, 72229 Rohrdorf
Raum 105

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+4971112339375
schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Homepage

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.