Friedhof
Die Gemeinde Rohrdorf unterhält einen kommunalen Friedhof. Er ist eine öffentliche Einrichtung und dient als würdevoller Ort für Bestattungen, gärtnerische Gestaltung und stille Besinnung im Gemeindeleben.
Der Friedhof bietet Raum für Trauer, Erinnerung und Abschied und wird von der Gemeinde mit der gebotenen Sorgfalt gepflegt und erhalten. Die Anlage ist bewusst ruhig und zurückhaltend gestaltet und ermöglicht Angehörigen einen Ort des persönlichen Gedenkens.
Die Gemeinde sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb, die Einhaltung der Friedhofsordnung sowie für eine angemessene Gestaltung der Grabfelder und Gemeinschaftsflächen.
Anschrift
Friedhof Rohrdorf
Friedhofstraße
72229 Rohrdorf
Erdbestattungen und Urnengräber
Auf dem Friedhof werden sowohl Erdbestattungen als auch Urnengräber angeboten. Die Anlage bietet verschiedene Grabarten, die unter Berücksichtigung der geltenden Satzung genutzt werden können.
Gemäß der Friedhofssatzung (PDF|197 KB), die der Gemeinderat der Gemeinde Rohrdorf am 25. Juni 2015 beschlossen hat, sind Bestattungen auf dem Friedhof der Gemeinde vorrangig den Bürgerinnen und Bürgern von Rohrdorf vorbehalten.
Die Nutzung des Friedhofs und die Aufstellung von Grabmalen sowie sonstigen Grabausstattungen bedürfen einer Genehmigung durch die örtliche Gemeindeverwaltung.
Ruhezeiten und Abläufe
Für die unterschiedlichen Grabarten gelten festgelegte Ruhezeiten, die eine langfristige Nutzung und Pflege sicherstellen:
- Einzelgrab: 25 Jahre
- Kindergrab (bis zum vollendeten 6. Lebensjahr): 15 Jahre
- Urnengrab: 20 Jahre
Nach Ablauf der jeweiligen Liegezeit muss das Entfernen von Grabstätten der Gemeindeverwaltung angezeigt werden.
Wenn Sie weitergehende Informationen zu Grabarten, Öffnungszeiten oder zur Beantragung von Genehmigungen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung Rohrdorf.
Die Gebühren und Preise hierzu finden sie unter der Rubrik Rathaus und Gemeinderat -"Gebühren und Steuern".


