03. Kommunalaufsicht und Revision
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Das Aufgabengebiet der Kommunalaufsicht umfaßt:
- Rechtsaufsicht über die Gemeinden im Landkreis Calw ohne die großen Kreisstädte Calw und Nagold
- Widerspruchsentscheidungen: Widersprüche gegen Bescheide der Gemeinden, denen die Gemeinden selbst nicht abhelfen können, werden der Kommunalaufsicht zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt
- Beratung von Gemeinden und Bürgern: Beraten werden Bürger und Gemeinden jeweils auf Anfrage in kommunalrechtlichen Angelegenheiten
- Prüfung von gemeindlichen Förderanträgen für Investitionen: Förderanträge, die von den Gemeinden gestellt werden, werden in gemeindewirtschaftlicher Sicht überprüft und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet
- Überörtliche Prüfung: Kontrolle, ob gesetzmäßiges Handeln der Gemeinden bis 4000 Einwohner insbesondere im Bereich der Finanzen, Bauausgaben und Kassen vorliegt
- Prüfung von gemeindlichen Satzungen, Verträgen und Beschlüssen: Gemeindliche Satzungen sind der Kommunalaufsicht anzuzeigen und in Einzelfällen auch von dieser zu genehmigen
- Wahlorganisation: Sowohl die Parlamentswahlen (Europa-, Bundestags-, Landtagswahl) als auch die Kommunalwahlen (Gemeinderats-, Kreistagswahl) werden von der Kommunalaufsicht organisiert, soweit sie nicht bei den Gemeinden angesiedelt sind
- Wahrnehmung der Aufgaben der obersten Dienstbehörde der Bürgermeister: Der Bürgermeister hat keinen direkten Dienstvorgesetzten. Manche Aufgaben der obersten Dienstbehörde nimmt die Kommunalaufsicht wahr, insbesondere bei disziplinarrechtlichen Maßnahmen.
- Die Rechnungsprüfung will mit der Kontrolle der vielschichtigen Verwaltungsabläufe sowohl nachträglich als auch begleitend und vorbeugend dafür sorgen, dass die Verwaltung rechtmäßig und wirtschaftlich handelt.
Das Aufgabengebiet der Rechnungsprüfung umfasst:
- die Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises einschließlich des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft.
- Örtliche Prüfung der Kassen; insbesondere die Vornahme von Kassenprüfungen bei der Landkreiskasse und ihren Zahlstellen in den Berufsschulzentren und den Abfallentsorgungsanlagen;
- laufende Prüfung der Kassenvorgänge;
- Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensgegenstände;
- Schwerpunktprüfungen auf allen Gebieten der Verwaltung wie Personalausgaben, Kosten der Schülerbeförderung, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Abrechnung von Baumaßnahmen, Gebührenfestsetzungen;
- Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens vor Vertragsabschluss bei Vergaben von Bauleistungen nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), von Leistungen nach VOL (Verdingungsordnung für Leistungen) und von Aufträgen nach VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) ab einer bestimmten Auftragssumme.
Parkplatz
Landratsamt Calw: 322
Anfahrtsbeschreibung
Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: Skizze
Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.
Anreise mit dem Kraftfahrzeug: Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.
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