Mietspiegel
Die Städte Nagold und Haiterbach sowie die Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf haben in Kooperation mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen und durch die Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel (PDF|3,2 MB) erstellt.
Der Mietspiegel wurde am 07. Juli 2025 in einer Arbeitskreissitzung von den Interessensvertretern der Mieter- und Vermieterseite als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anerkannt und gilt ab 01. August 2025.
Der qualifizierte Mietspiegel tritt ab dem 01.08.2025 in Kraft und ist bis zum 31.07.2027 gültig.
Der Mietspiegel für Rohrdorf kann kostenlos heruntergeladen (PDF|621 KB) und genutzt werden. Gegen eine Schutzgebühr von 20,00 € können Sie diesen jedoch auch in gedruckter Form im Rathaus erwerben.
Der qualifizierte Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) für Wohnungen aus. Dabei werden die in § 558 BGB festgelegten Wohnwertmerkmale berücksichtigt: Art (Altbau/Neubau, Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus); Größe; Ausstattung (Art der Heizung, Badausstattung, Bodenbeläge, Keller); Beschaffenheit (Alter, Zuschnitt, baulicher/energetischer Zustand) und Lage einer Wohnung.

