Leistungen

Fahrdienst für Schwerstbehinderte - Sonderregelung beim Landratsamt Calw

Im Landkreis Calw leben viele Menschen, denen es wegen der Schwere ihrer Behinderung nicht möglich ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen (z.B. Rollstuhlfahrer). Um auch diesen Schwerstbehinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, hat der Landkreis Calw bereits 1988 die Trägerschaft für den Fahrdienst für Schwerstbehinderte als freiwillige Aufgabe übernommen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite "Fahrdienst" der Abteilung Soziale Hilfen des Landkreises Calw.

Zuständige Stelle

Abteilung Soziale Hilfen

Leistungsdetails

Freigabevermerk

Landratsamt Calw, Abteilung Soziale Hilfen. Stand: 08.01.2010