Information zur Aufnahme geflüchteter Menschen in Rohrdorf

Informationsgrafik der Gemeinde Rohrdorf zur Aufnahme geflüchteter Menschen. Auf dunkelblauem Hintergrund ist eine stilisierte Weltkugel zu sehen. Im Vordergrund steht in großen gelben Buchstaben die Überschrift ‚Aufnahme geflüchteter Menschen‘. Am unteren Bildrand befindet sich das Logo der Gemeinde Rohrdorf.
Bild: Gemeinde

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine gesetzliche Verpflichtung, der alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg nachkommen müssen. Auch die Gemeinde Rohrdorf ist verpflichtet, die ihr vom Landkreis Calw zugewiesenen Personen im Rahmen der sogenannten Anschlussunterbringung aufzunehmen.

In den vergangenen Jahren konnte die Gemeinde Rohrdorf ihre Aufnahmeverpflichtung nicht vollständig erfüllen. Dadurch hat sich ein erheblicher Rückstand aufgebaut.

Dieser Rückstand beträgt 24 Personen aus den Vorjahren. Hinzu kommt das reguläre Aufnahmesoll für das Jahr 2026 von weiteren fünf Personen. Insgesamt ergibt sich daraus eine Aufnahmeverpflichtung von 29 Personen.

Im laufenden Jahr hat die Gemeinde bereits fünf geflüchtete Personen aufgenommen. Damit verbleibt derzeit eine offene Aufnahmeverpflichtung von 24 Personen.

Der Kreistag des Landkreises Calw hat am 16. März 2026 beschlossen, dass Städte und Gemeinden, die ihrer Aufnahmeverpflichtung nicht ausreichend nachkommen, eine sogenannte Fehlbelegerabgabe entrichten müssen. Grundlage der Berechnung ist eine monatliche Pauschale von 905 Euro je nicht aufgenommener Person.

Um die Erhebung dieser Abgabe für das Jahr 2026 zu vermeiden, muss die Gemeinde Rohrdorf bis spätestens 31. Oktober 2026 mindestens 18 weitere Personen aufnehmen. Sollte diese Mindestzahl nicht erreicht werden, droht der Gemeinde nach der Berechnung des Landratsamtes für die Monate November und Dezember 2026 eine finanzielle Belastung von insgesamt 32.580 Euro.

Aufnahme am 26. und 27. Oktober 2026

Um ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und die zusätzliche finanzielle Belastung für den Gemeindehaushalt zu vermeiden, wird die Gemeinde Rohrdorf am Montag, 26. Oktober, und Dienstag, 27. Oktober 2026, insgesamt 19 geflüchtete Personen aufnehmen und in den hierfür vorgesehenen kommunalen Unterkünften unterbringen.

Damit erhöht sich die Zahl der im Jahr 2026 aufgenommenen Personen auf insgesamt 24 Personen. Die vom Landratsamt festgelegte Mindestaufnahme zur Vermeidung der Fehlbelegerabgabe wird somit erfüllt.

Allerdings verbleibt auch nach diesen Aufnahmen eine offene Aufnahmeverpflichtung von fünf Personen.

Weitere Aufnahmen in den kommenden Monaten

Auch in den kommenden Wochen und Monaten wird die Gemeinde Rohrdorf deshalb weitere geflüchtete Menschen aufnehmen müssen. Ziel ist es, die noch bestehenden Rückstände vollständig abzubauen und künftig die jährlich festgelegten Aufnahmequoten möglichst zeitnah zu erfüllen.

Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil nicht erfüllte Aufnahmeverpflichtungen weiterhin bestehen bleiben und sich zusammen mit neuen Aufnahmequoten erneut Rückstände aufbauen können. Damit besteht auch das Risiko, dass künftig wieder eine Fehlbelegerabgabe erhoben wird.

Die Gemeinde wird daher weiterhin geeignete Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten und die notwendigen Aufnahmen in Abstimmung mit dem Landratsamt Calw organisieren.

Uns ist bewusst, dass die Unterbringung einer größeren Anzahl geflüchteter Menschen innerhalb kurzer Zeit Fragen aufwerfen kann. Die Gemeindeverwaltung ist bemüht, die Unterbringung geordnet zu organisieren und die damit verbundenen Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen.

Mit diesen Maßnahmen kommt die Gemeinde Rohrdorf ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und verfolgt gleichzeitig das Ziel, zusätzliche finanzielle Belastungen für den Gemeindehaushalt zu vermeiden.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen.

Ihre Gemeindeverwaltung

(Erstellt am 23. Oktober 2026)