Pachtzins für das laufende Pachtjahr, fällig am 11.11.2026

Schriftzug Pachtzins für das laufende Pachtjahr, vor einer ländlichen Landschaft mit Feldern, einem Holzhaus, Münzstapel und einem Pachtvertrag mit Stift auf einem Holztisch

Martinstag, traditioneller Fälligkeitstermin für Pachtzahlungen

Die Gemeinde Rohrdorf weist darauf hin, dass am 11.11.2026 der vereinbarte Pachtzins für das laufende Pachtjahr, auf das vom Verpächter angegebene Bankkonto, zu überweisen ist.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Pacht bzw. das Buchungszeichen an.
Es werden erstmalig keine Pachtzinsforderungen in Papierform zugesandt.

Falls Sie der Gemeinde ein SEPA-Mandat erteilt haben wird der Betrag von Ihrem Konto abgebucht.
Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an Frau Kindermann wenden, Tel. 07452/5008.

(Erstellt am 15. Oktober 2026)