Pachtzins für das laufende Pachtjahr, fällig am 11.11.2026
Martinstag, traditioneller Fälligkeitstermin für Pachtzahlungen
Die Gemeinde Rohrdorf weist darauf hin, dass am 11.11.2026 der vereinbarte Pachtzins für das laufende Pachtjahr, auf das vom Verpächter angegebene Bankkonto, zu überweisen ist.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Pacht bzw. das Buchungszeichen an.
Es werden erstmalig keine Pachtzinsforderungen in Papierform zugesandt.
Falls Sie der Gemeinde ein SEPA-Mandat erteilt haben wird der Betrag von Ihrem Konto abgebucht.
Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an Frau Kindermann wenden, Tel. 07452/5008.

