Grundsteuer 2026 – Fälligkeit 4. Rate am 15.11.2026

Luftaufnahme eines rechteckigen, grün umrandeten Grundstücks in ländlicher Umgebung. In der Mitte des Grundstücks steht ein großes weißes Schild mit der Aufschrift ‚Grundsteuer‘. Rundherum sind Einfamilienhäuser, Gärten, Bäume und eine Straße zu sehen.
Bild: Gemeinde

Ihnen wurde bereits der Grundsteuerbescheid Anfang des Jahres 2026 zugestellt. Die 4. Rate ist am 15.11.2026 fällig. Bei geringen Grundsteuerbeträgen bzw. bei Jahreszahlern weicht die Fälligkeit ab.

Bitte beachten Sie, dass keine neuen Bescheide zu den Zahlungsterminen zugestellt werden. 
Sollten Sie den Überweisungsvorgang bevorzugen, bitten wir Sie, bei der Einzahlung das Buchungszeichen anzugeben. Dadurch kann die Einzahlung zugeordnet werden.

Abbuchung erleichtert die Zahlungsabwicklung! Das entsprechende Formular lag dem Grundsteuerbescheid bei. Falls von Ihnen gewünscht, bitten wir Sie, das Formular ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeinde Rohrdorf, z. H. Frau Kindermann, abzugeben.

Vielen Dank.

(Erstellt am 21. Oktober 2026)