Das Landratsamt Calw beschränkt die Wasserentnahme aus den Flüssen und Bächen des Kreises Calw

Ein Fluss mit sehr neidrigem Wasserstand zeigt zahlreiche freiliegende Kies- und Steinflächen. Entlang des Ufers befinden sich Bäume und Gebäude. Über dem Bild steht in einem weißen Hinweisfeld: "Achtung! Niedrige Wasserstände." Die Grafik weist auf die anhaltende niedrigen Wasserstände in Flüssen und Bächen hin
Gemeinde Rohrdorf

Einschränkung des Gemeingebrauchs von 3. Juli bis 15. Oktober 2026

Die Wasserstände bzw. Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis sind aufgrund der
bisher trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte gesunken. Gleichzeitig steigen bei
diesen niedrigen Wasserständen die Wassertemperaturen bedenklich an.

Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen geraten zunehmend unter Stress. Jeder fehlende Liter
Wasser kann darüber entscheiden, ob Lebensräume erhalten bleiben oder unwiederbringlich
geschädigt werden. Das Betreten der Gewässer belastet diese zusätzlich. Vereinzelte
Regenschauer bringen kaum Entlastung und die Aussichten bleiben angespannt: In den
kommenden Wochen ist nur wenig Regen zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass die
Wasserstände in den kommenden Monaten bis Oktober noch niedriger ausfallen.

Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz des Landratsamtes Calw weist deshalb darauf hin,
dass Wasserentnahmen wegen der Niedrigwasserlage ab Freitag, den 3. Juli 2026 bis einschließlich
15. Oktober 2026 im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten sind. Lediglich das Schöpfen
von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen und Eimern und die Wasserentnahme zum
Tränken von Vieh in geringen Mengen ist noch zulässig. Das Aufstauen von Gewässern oder
das Anlegen von Vertiefungen, z.B. zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Das Landratsamt Calw appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller,
Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Quellen, Seen und
Teichen) zu unterlassen bzw. auf ein Minimum zu beschränken und Wasser (auch Trinkwasser)
einzusparen, wo es nur geht.

Die entsprechende Rechtsverordnung finden Sie hier.