Neue Vergabekriterien für Einfamilienhausbauplätze ab 15. Januar 2026

Illustration einer Einfamilienhausbaustelle mit Kran, Rohbau und Baumaterialien. Über dem Bild steht in roter Schrift der Hinweis „Neue Vergabekriterien für Einfamilienhausbauplätze gültig ab 15.01.2026“. Unten rechts ist das Logo der Gemeinde Rohrdorf, Kreis Calw, zu sehen.
Bild: Gemeinde

Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2025 neue Vergabekriterien für gemeindliche Einfamilienhausbauplätze beschlossen. Die Bauplatzvergaberichtlinie EFH tritt zum 15. Januar 2026 in Kraft und gilt künftig für die Vergabe kommunaler Baugrundstücke für selbst genutzte Eigenheime.

Warum neue Vergabekriterien eingeführt werden?

Die Nachfrage nach Einfamilienhausbauplätzen in der Gemeinde Rohrdorf ist derzeit hoch. Auch wenn das Angebot aktuell noch ausreicht, ist absehbar, dass Bauplätze ein dauerhaft knappes Gut bleiben. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, frühzeitig klare, transparente und rechtssichere Regeln für die Vergabe festzulegen.
 
Mit den neuen Vergabekriterien schafft die Gemeinde Rohrdorf eine verbindliche und nachvollziehbare Grundlage für künftige Bauplatzvergaben. Ziel ist es, Entscheidungen fair, diskriminierungsfrei und für alle Bewerber nachvollziehbar zu treffen.

Gleichzeitig verfolgt die Gemeinde mit der Richtlinie wichtige kommunalpolitische und städtebauliche Ziele. Dazu gehören insbesondere die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die Unterstützung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum sowie die Förderung einer dauerhaften Bindung an die Gemeinde. Auch die Sicherung der örtlichen Infrastruktur, etwa von Kindergarten, Schule und ehrenamtlichem Engagement, spielt dabei eine zentrale Rolle.

Rechtssicherheit und transparente Auswahl!

Die neuen Vergabekriterien wurden umfassend überarbeitet und rechtlich geprüft. Sie orientieren sich an den Empfehlungen des Gemeindetags Baden Württemberg sowie an der aktuellen Rechtsprechung. Damit liegt eine rechtssichere, klare und ausgewogene Regelung vor.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt künftig anhand eines Punktesystems, das soziale Kriterien und Ortsbezug jeweils gleich gewichtet. Ergänzt wird dies durch klar definierte Zugangsvoraussetzungen, eindeutige Ausschlussgründe sowie vertragliche Regelungen zur Sicherung des Vergabezwecks, etwa durch Bauverpflichtung und Eigennutzung.

Weiteres Vorgehen:

Die Bauplatzvergaberichtlinie wird im Mitteilungsblatt am 14.01.2026 veröffentlicht, sowie auf der Homepage der Gemeinde zum Download veröffentlicht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bereits jetzt bei der Gemeindeverwaltung auf eine Interessentenliste setzen lassen und werden rechtzeitig über den Start künftiger Bewerbungsverfahren informiert.
 
Die neuen Vergabekriterien gelten für alle Vergaben von Einfamilienhausbauplätzen der Gemeinde Rohrdorf ab dem 15. Januar 2026.

Die Bauplatzvergabekriterien EFH zum Download. (PDF|259 KB)