Neufassung der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2027
Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. April 2026 die Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die neue Satzung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung aus dem Jahr 2005.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die bisherige Satzung seit mehr als 20 Jahren unverändert war. Seit 2005 wurden weder die Steuersätze angepasst noch inhaltliche, politische oder redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Mit der Neufassung werden die Steuersätze angepasst. Bisher betrug die Hundesteuer in Rohrdorf 72,00 Euro für den Ersthund und 144,00 Euro für den Zweithund. Für einen Kampfhund waren bislang 528,00 Euro und für einen weiteren Kampfhund 1.056,00 Euro zu entrichten. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die Steuer 110,00 Euro für den Ersthund, 220,00 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund, 600,00 Euro für den Kampfhund sowie 1.200,00 Euro für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund.
Die Erhöhung wurde vorgenommen, weil Rohrdorf mit den bisherigen Steuersätzen im Landkreis Calw deutlich unter dem Durchschnitt lag. Der Mittelwert im Landkreis liegt beim Ersthund bei 110,44 Euro und beim Zweithund bei 219,04 Euro.
Damit lag Rohrdorf bislang um 38,44 Euro beziehungsweise 75,04 Euro darunter. Die nun beschlossene Anpassung führt Rohrdorf auf ein kreisübliches Niveau.
Die Verwaltung hat dem Gemeinderat 5 Varianten zur Entscheidungsfindung erarbeitet und vorgelegt. Der Gemeinderat hat sich die Gebührenvariante 3 entschieden, also für eine Anhebung auf 110,00 Euro in einem Schritt. Als Vorteile dieser Lösung wurden die sofortige Wirkung, die einfache Umsetzung und das Erreichen des Durchschnittsniveaus im Landkreis genannt.
Nach den Berechnungen der Verwaltung liegen die bisherigen Einnahmen aus der Hundesteuer bei rund 8.280 Euro jährlich. Mit der neuen Satzung werden künftig Einnahmen von rund 12.650 Euro erwartet. Das entspricht jährlichen Mehreinnahmen von rund 4.370 Euro. Zwar ist die Hundesteuer nicht zweckgebunden und fließt in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde ein. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt der Hundekotbeutelbehälter in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind.
Neben der Anpassung der Steuersätze enthält die neue Satzung auch inhaltliche Änderungen. Künftig werden Diensthunde von der Steuer befreit, sofern deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird. Diese Befreiung war in der bisherigen Satzung nicht enthalten. Rettungshunde und Hunde, die dem Schutz und der Hilfe hilfsbedürftiger Personen dienen, bleiben weiterhin steuerbefreit. Zusätzlich wird nun auch eine Steuerbefreiung für Hunde aufgenommen, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, wenn deren Eignung entsprechend nachgewiesen ist.
Eine Steuerbefreiung für Jagdhunde wurde auf Anfrage der Kreisjägervereinigung geprüft und beraten. Diese wurde nicht in neue Satzung aufgenommen. Begründet wurde dies damit, dass die Jagdpacht für das Rohrdorfer Jagdrevier im Vergleich zu umliegenden Jagdrevieren bereits gering ist und daher von einer zusätzlichen steuerlichen Begünstigung abgesehen werden soll.
Darüber hinaus wurde die Satzung redaktionell und strukturell überarbeitet. Dazu gehören die Aktualisierung der Rechtsgrundlagen, die Vereinheitlichung der Begrifflichkeiten sowie eine sprachliche Überarbeitung.
Mit der Neufassung der Hundesteuersatzung schafft die Gemeinde Rohrdorf damit eine aktualisierte, rechtssichere und an die heutigen Rahmenbedingungen angepasste Regelung. Gleichzeitig wird die Hundesteuer auf ein Niveau angehoben, das im Landkreis Calw bereits weitgehend üblich ist.
Die komplette Satzung können Sie hier downloaden: Hundesteuersatzung 2027 (PDF|241 KB)

