Gemeinde Rohrdorf

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Friedhof

Erdbestattungen und Urnengräber:

Die Gemeinde Rohrdorf unterhält einen eigenen Friedhof, welcher sich in der Friedhofstraße/Wörthgasse 1 befindet. Auf diesem Friedhof werden sowohl Gräber für Erdbestattungen wie auch Urnengräber angeboten. Gemäß der Satzung, welche der Gemeinderat Rohrdorf in seiner Sitzung vom 25.06.2015 beschlossen hat, sind Bestattungen auf dem Friedhof der Gemeinde den Bürgern von Rohrdorf vorbehalten. Die Genehmigung zur Aufstellung von Grabmalen erfolgt bei der örtlichen Gemeindeverwaltung.

Für Bestattungen gelten folgende Ruhezeiten:

  • Einzelgrab: 25 Jahre
  • Kinder (vor Vollendung des 6. Lebensjahres): 15 Jahre
  • Urnengrab: 20 Jahre

Das Entfernen von Gräbern nach Ablauf der Liegezeit muss bei der Gemeindeverwaltung angezeigt werden.