Zugeparkte Wendeplatten und Winterdienst – das passt nicht zusammen
In den Wintermonaten ist ein reibungsloser Winterdienst auf allen öffentlichen Straßen und Flächen unerlässlich. Dazu gehören insbesondere auch Wendeplatten am Ende von Straßen. Diese werden nicht nur zum sicheren Wenden von Räum- und Streufahrzeugen benötigt, sondern dienen häufig auch als Ablagefläche für den geräumten Schnee.
Werden Wendeplatten oder deren Zufahrtsbereiche durch parkende Fahrzeuge blockiert oder stark eingeengt, können Räum- und Streufahrzeuge ihre Arbeit nicht oder nur eingeschränkt ausführen. Ist kein Platz zum Wenden oder zum Ablegen des Schnees vorhanden, kommt der Winterdienst zum Stillstand. Gleiches gilt für enge Straßen, in denen abgestellte Pkw oder Lkw die erforderliche Durchfahrtsbreite unterschreiten. Winterdienstfahrzeuge sind groß und benötigen ausreichend Raum, um sicher arbeiten zu können.
Wichtig:
Kann der Winterdienst aufgrund parkender Fahrzeuge eine Straße nicht befahren oder wenden, wird auch die dahinterliegende Straße nicht geräumt. Dies führt zu ungeräumten Fahrbahnen, erhöhter Unfallgefahr und Verzögerungen im gesamten Winterdiensteinsatz.
Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Verkehrsteilnehmer eindringlich, insbesondere bei winterlichen Wetterlagen,
- Wendeplatten und deren Zufahrtsbereiche konsequent freizuhalten und
- in engen Straßen vollständig auf das Abstellen von Fahrzeugen zu verzichten.
Darüber hinaus wird darum gebeten, auch die Nachbarschaft auf dieses Thema hinzuweisen. Oft ist nicht allen bewusst, welche Auswirkungen das Parken auf Wendeplatten oder in engen Straßen auf den Winterdienst hat. Ein kurzer Hinweis untereinander kann helfen, Probleme zu vermeiden.
Die Gemeinde Rohrdorf appelliert an die Rücksichtnahme aller Bürgerinnen und Bürger. Nur durch umsichtiges Parken und gegenseitige Information kann sichergestellt werden, dass der Winterdienst zuverlässig funktioniert und die Straßen sicher passierbar bleiben.

