Gemeinde Rohrdorf

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Gemeinde Aktuell

Wasserzinsabschläge werden am 30.06.2023 und die Grundsteuer wird am 01.07.2023 fällig

Ihnen wurden bereits die Bescheide für Wasser und Grundsteuer 2023 zugestellt.
 
Auf den Ihnen zugestellten Wasserbescheiden sind die Wasserabschlagssummen, welche jeweils zum 31.03., 30.06. und zum 30.09.2023 fällig werden, ausgewiesen.
 
Die Grundsteuer ist nicht in Abschlägen zu zahlen, da sie am 01.07.2023 für das ganze Jahr 2023 fällig wird.
 
Bitte beachten Sie, dass keine neuen Bescheide zu den Zahlungsterminen zugestellt werden. Bewahren Sie deshalb den Ihnen bereits zugestellten Bescheid auf und zahlen Sie rechtzeitig, damit keine weiteren Kosten auflaufen.
 
Sollten Sie den Überweisungsvorgang bevorzugen, bitten wir Sie, bei der Einzahlung das Buchungszeichen der Bescheide anzugeben.
 
Abbuchung erleichtert die Zahlungsabwicklung! Formulare zur Abbuchung erhalten Sie auf der Gemeindekasse (Tel. 07452/5008) und dort ist man Ihnen auch beim Ausfüllen der Bankeinzugsermächtigung behilflich.