Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 10 ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre. Sie letzte Wahl war am 09. Juni 2024.
Quelle: Gemeindeordnung Baden-Württemberg