Die Städte Nagold und Haiterbach sowie die Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf haben in Kooperation mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen und durch die Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel erstellt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrdorf hat am 11.12.2020 in öffentlicher Sitzung den neu erstellten qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Rohrdorf beschlossen.
Davor wurde der Mietspiegel am 20.11.2020 in einer Arbeitskreissitzung von den Interessenvertretungen von Mieter-und Vermieterseite inhaltlich anerkannt. Die notwendige Neutralität wurde somit sichergestellt.
Der Mietspiegel tritt ab dem 01.03.2021 in Kraft und ist bis zum gültig 28.02.2023
Danach ist er an die Marktentwicklung anzupassen und nach 4 Jahren neu zu erstellen (§558d Bs.2 Satz 2 und Satz 4 BGB)
Der Mietspiegel kann ab dem 01.03.2023 unter www.gemeinde-rohrdorf.de genutzt werden.
Der qualifizierte Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) für Wohnungen aus. Dabei werden die in § 558 BGB festgelegten Wohnwertmerkmale berücksichtigt: Art (Altbau/Neubau, Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus); Größe; Ausstattung (Art der Heizung, Badausstattung, Bodenbeläge, Keller); Beschaffenheit (Alter, Zuschnitt, baulicher/energetischer Zustand) und Lage einer Wohnung.
Rohrdorf den 17.02.2021
Joachim Flik
Bürgermeister