Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.09.2023
beschlossen, die Konzession zum fortgesetzten Betrieb des Stromnetzes zur allgemeinen Versorgung zu vergeben. Diese Absicht wurde im Bundesanzeiger am 22.09.2023 veröffentlicht. Nach Durchführung des Konzessionsverfahrens hat der Gemeinderat der Gemeinde Rohrdorf in öffentlicher Sitzung am 20.09.2024 den Beschluss gefasst, den neuen Konzessionsvertrag mit der bisherigen Altkonzessionärin, der Fa. Netze BW GmbH, Schelmenwasenstr. 15, 70567 Stuttgart, abzuschließen.
Maßgeblich dafür ist, dass es sich bei der Fa. Netze BW GmbH um einen geeigneten und zuverlässigen Stromnetzanbieter handelt und damit gemäß den energiewirtschaftlichen Zielen des § 1 EnWG eine effiziente, preisgünstige, verbraucherfreundliche, umweltverträgliche und treibhausneutrale Versorgung durch den Konzessionär gewährleistet wird. Die Fa. Netze BW GmbH hat im Ausschreibungsverfahren ein gemessen an den energiewirtschaftlichen Zielen des § 1 EnWG überzeugenden Konzessionsvertrag in Gestalt des Musterkonzessionsvertrages MKV 3.0 der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg angeboten. Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Rohrdorf und der Fa. Netze BW GmbH zur Überlassung des für den Netzbetrieb erforderlichen Wegerechtes hat eine Laufzeit von 20 Jahren, beginnend ab dem 01.01.2026.
Gemeinde Rohrdorf, den 18.12.2024
gez. Flik, Bürgermeister