Gemeinde Rohrdorf

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Steuern und Gebühren

Wichtige Zahlen und Fakten in der Übersicht

Grund- und Gewerbesteuer (seit 01.01.1995)

  • Hebesatz Grundsteuer A: 330 v.H.
  • Hebesatz Grundsteuer B: 280 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 330 v.H. 

Hundesteuer (seit 01.01.2006, laut Satzung vom 22.07.2005)

  • 1. Hund jährlich 72,00 €, jeder weitere Hund jährlich 144,00 €
  • 1. Kampfhund jährlich 528,00 €, jeder weitere Kampfhund jährlich 1.056,00 €
  • Die Zwingersteuer beträgt das Dreifache des Hundesteuersatzes. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer.

Bestattungswesen (laut Friedhofssatzung vom 25.06.2015)

  • Bestattungen von Personen über 6 Jahren: 600,00 €
  • Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten (Nutzungsdauer 40 Jahre) Wahlgrab doppeltief: 2.100,00 €, Wahlgrab doppelbreit: 4.000,00 €
  • Beisetzung von Aschen: 250,00 €
  • Benutzung der Leichenhalle: 420,00 €

Wassergebühr und Wasserversorgungsbeitrag (laut Satzung vom 21.10.2005, gültig seit 01.01.2018)

  • Wasserzins je m²: 1,98 € zzgl. 7 % MwSt.
  • Grund- / Zählergebühr: 1,07 € / Monat zzgl. 7 % MwSt.
  • Der Wasserversorgungsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen: je m² Grundstücksfläche 2,03 € und je m² Geschossfläche 2,61 € (ohne MwSt.) 

Gesplittete Abwassergebühr und Abwasserbeitrag
(Gesplittete Abwassergebühr gültig seit 01.01.2019, laut Satzung vom 16.11.2018)

  • Niederschlagswasser: 0,64 € / m³
  • Schmutzwasser: 2,00 € / m³

Erschließungsbeitrag (Satzung vom 16.02.2005, in Kraft getreten am 19.01.2006)

  • Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. Die Gemeinde trägt 5 v.H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. Welche Erschließungskosten beitragsfähig sind, dürfen Sie gerne bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.